Einladung
Der 7. Ordentliche Verbandstag des BVV findet entsprechend der Satzung des BVV
§§ 11 bis 17 am 15. Nov. 2008 um 10.00 Uhr im Bürgerhaus am Schlaatz, in Potsdam statt.
Teilnehmer:
1. Delegierte der Volleyballabteilungen der Mitgliedsvereine, wobei folgender
Delegiertenschlüssel gilt:
1 – 50 Mitglieder = 1 Delegierter
51 – 100 Mitglieder = 2 Delegierte
101 – 150 Mitglieder = 3 Delegierte
ab 151 Mitglieder = 4 Delegierte
mit schriftlicher Bestätigung des Vereins können die Stimmen gebündelt werden
2. Die Vorsitzenden der Stadt- und Kreisfachausschüsse bzw. -verbände oder ein Vertreter
(eine Stimme),
3. Die Mitglieder des Präsidiums (eine Stimme),
4. Der Vorsitzende des Verbandsschiedsgerichtes (eine Stimme)
5. Die Kassenprüferinnen
Anträge
1. Anträge an den Verbandstag können von stimmberechtigten Mitgliedern und
Organen des BVV eingebracht werden. Diese müssen lt. Satzung § 16 spätestens
bis zum 20.09.2008 schriftlich in der Geschäftstelle vorliegen.
2. Anlässlich des Verbandstages möchten wir verdienstvolle Sportfunktionäre, Trainer,
Übungsleiter bzw. Schiedsrichter mit der Ehrennadel oder der Ehren-urkunde des BVV
auszeichnen.
Dazu benötigen wir einen schriftlichen Antrag vom Verein, SFV/KFV, den jeweiligen
Ausschüssen mit Name, Vorname, Funktion bzw. Begründung des
Auszeichnungsvorschlages.
Antrag des RSV; Volleyballabteilung Strausberg:
Antrag an den Verbandstag des Brandenburgischen Volleyballverbandes zur Änderung der Spielordnung:
Bisheriger Wortlaut:
6.1.1. Alle Spieler dieser Mannschaften müssen Mitglieder des jeweiligen Vereins sein und einen gültigen Spielerpass des DVV besitzen.
6.1.2. Für Freundschaftsspiele und -turniere sind Spielgemeinschaften möglich, wenn
die Ausschreibung dies zulässt.
Neuer Wortlaut:
6.1.1. Alle Spieler dieser Mannschaften müssen Mitglieder eines Vereins sein, der Mitglied im Brandenburgischen Volleyballverband ist und einen gültigen Spielerpass des DVV besitzen.
6.1.2.
Spielgemeinschaften von zwei Mitgliedsvereinen des BVV zum Pflichtspielbetrieb sind unter der Obhut eines Vereins des BVV möglich, wenn keiner der Vereine in der Lage ist, ein eigenes Team für die Pflichtspiele des BVV zu melden.
Für Freundschaftsspiele und -turniere sind Spielgemeinschaften möglich, wenn
die Ausschreibung dies zulässt.